Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit • Stand: 27.07.2026
Schutz vor unbefugtem Betreten von Datenverarbeitungsanlagen:
Schutz vor unbefugter Nutzung von Datenverarbeitungssystemen:
Gewährleistung, dass Zugriffsberechtigte nur auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen können: